AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen "KLEVERBILL" der S/F/G Forderungsmanagement GmbH Organisationsberatung
Stand Juli 2024
I. Geltungsbereich
(1) Alle Leistungen der S/F/G Forderungsmanagement GmbH Organisationsberatung (nachfolgend: Auftragnehmer"), die unter dem Leistungsangebot "KLEVERBILL" erbracht werden, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die der Auftragnehmer mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend: Auftraggeber") über die von ihm angebotenen Leistungen des Leistungsangebots "KLEVERBILL" schließt. Diese gelten auch für alle zukünftigen Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Die Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Auftragnehmer auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftragsgebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
II. Angebot und Vertragsabschluss
(1) Alle Angebote des Auftragnehmers sind Aufforderungen zur Vertragsanbahnung seitens des Auftraggebers, also freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann der Auftragnehmer innerhalb von 14 Tagen nach Zugang annehmen.
(2) Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber ist die Leistungsbeschreibung der vom Auftraggeber gewählten Leistung, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese geben alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Regelungen in der Leistungsbeschreibung gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Mündliche Zusagen des Auftragnehmers vor Abschluss dieses Vertrags sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
(3) Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarung einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter des Auftragnehmers nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen.
(4) Bei Vertragsabschlüssen über die Webseite "https://app.kleverbill.de" hat der Auftraggeber unter dem Menüpunkt Einstellungen" die Möglichkeit die Leistung, die er bestellen möchte, zur Bestellung auszuwählen, wobei jederzeit die Möglichkeit besteht, einzelne Leistungen hinzuzufügen oder zu entfernen. Über die Schaltfläche „Zum Vertragsabschluss" kann der Bestellvorgang eingeleitet werden.
(a) Im Rahmen des Bestellvorgangs werden die zur Durchführung des Vertrages notwendigen Informationen abgefragt. Ferner hat der Auftraggeber durch Verwendung einer Checkbox das Einverständnis mit den AGB zu bestätigen und ggf. eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung abzuschließen. Vor Abgabe der verbindlichen Bestellung kann der Auftraggeber, Adress- und Rechnungsdaten auf Eingabefehler überprüfen und über die Schaltfläche Bearbeiten" berichtigen. Die Möglichkeit, die Bestellung durch Schließen des Browsers abzubrechen, besteht während des gesamten Bestellvorgangs. Erst durch Betätigung des Buttons Vertragsabschluss" wird die Bestellung an den Auftragnehmer weitergeleitet.
(b) Der Zugang der elektronischen Bestellung bei dem Auftragnehmer wird durch E-Mail bestätigt. Die Empfangsbestätigung stellt die Annahme des Angebots auf Abschluss des Vertrags dar („Bestellbestätigung"). In der Bestellbestätigung werden die die Bestellung des Auftraggebers einschließlich weiterer Informationen, insbesondere der für den Vertrag geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nochmals aufgeführt und der Auftraggeber erhält die Gelegenheit, diese zu speichern. Der Auftraggeber wird gebeten, diese Bestellbestätigung nebst Allgemeiner Geschäftsbedingungen zu speichern oder auszudrucken, da eine solche geschlossene Zusammenstellung der Vertragsbedingungen in dieser Form grundsätzlich nicht bei dem Auftragnehmer gespeichert wird und dem Auftraggeber danach nicht mehr zugänglich ist.
(5) Kostenlose Testphase: Sofern der Auftragnehmer eine kostenlose Testphase für die Nutzung von KLEVERBILL anbietet (z. B. "Testen Sie KLEVERBILL 14 Tage kostenlos"), kann der Auftraggeber bei erstmaliger Registrierung die Leistungen von KLEVERBILL für die im jeweiligen Angebot oder bei der Registrierung spezifizierte Dauer kostenlos testen, um deren Eignung für seine Zwecke zu prüfen. Eventuell über KLEVERBILL zugängliche oder integrierte Leistungen von Drittanbietern können von dieser kostenlosen Testphase ausgenommen sein; dies wird gegebenenfalls gesondert ausgewiesen. Die Testphase endet automatisch nach Ablauf der vereinbarten Dauer, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Sofern während oder unmittelbar nach der Testphase kein kostenpflichtiger Vertrag über die Weiternutzung von KLEVERBILL abgeschlossen wird, werden die vom Auftraggeber während der Testphase eingegebenen Daten spätestens 30 Tage nach Ende der Testphase unwiderruflich gelöscht. Eine Wiederherstellung der gelöschten Testdaten ist nicht möglich.
III. Leistungen des Auftragnehmers
(1) Inhalt und Umfang der Leistungen des Auftragsnehmers ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, die dem Auftraggeber vor Vertragsschluss (ggf. elektronisch einsehbar) zur Verfügung gestellt wird und den Vertragsunterlagen bei Vertragsabschluss (ggf. per E-Mail) beigefügt ist.
(2) Die Leistungsbeschreibungen können nach Vertragsschluss im Hinblick auf einen abgeschlossenen Vertrag geändert werden, wenn dies aus triftigem Grund erforderlich ist, der Auftraggeber hierdurch gegenüber der bei Vertragsschluss einbezogenen Leistungsbeschreibung objektiv nicht schlechter gestellt ist (z.B. Beibehaltung oder Verbesserung von Funktionalitäten), von dieser nicht deutlich abgewichen wird und keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen. Ein triftiger Grund liegt vor, wenn es technische Neuerungen auf dem Markt für die geschuldeten Leistungen gibt oder wenn Dritte, von denen die Auftragnehmerin zur Erbringung ihrer Leistungen notwendige Vorleistungen bezieht, ihr Leistungsangebot ändern.
IV. Preise und Zahlungen
(1) Die Preise in Angeboten (Ziffer II.1 dieser Bedingungen) sind freibleibend und verstehen sich, soweit sich nicht anders angegeben, als Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für ihre Leistungen erhebt der Auftragnehmer eine erfolgsunabhängige sowie eine erfolgsabhängige Vergütung. Die vertraglich zu vereinbarenden bzw. vereinbarten Preise ergeben sich aus der bei Vertragsschluss gültigen Leistungsbeschreibung.
(2) Rechnungsbeträge sind sofort fällig und ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei dem Auftragnehmer. Leistet der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 5% p.a. zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs (insbesondere gesetzliche Verzugszinsen) bleibt unberührt.
(3) Vereinnahmt der Auftragnehmer bei Dritten Zahlungen, ist der Auftragnehmer berechtigt, solche vereinnahmten Zahlungen ohne vorherige Auskehr an den Auftraggeber zur Begleichung von Entgeltforderungen sowohl erfolgsunabhängiger als auch erfolgsabhängiger Natur in fälliger Höhe zu verrechnen.
(4) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftragsgebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auf die erfolgsunabhängige Vergütung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrags Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftragsgebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen des Auftragsnehmers durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.
V. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass (personenbezogene) Daten von Dritten, welche dem Auftragnehmer zur Erfüllung der geschuldeten Leistung zu übermitteln sind, in datenschutzrechtlich zulässigerweise an den Auftragnehmer übermittelt werden. Soweit erforderlich, hat der Auftraggeber bei dem jeweiligen Dritten Einwilligungen einzuholen bzw. mit dem Auftragnehmer eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung abzuschließen.
(2) Soweit der Auftraggeber die Geltendmachung von Forderungen durch den Auftragnehmer unter dem Namen des Auftraggebers beauftragt, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer die erforderliche Vertretungsmacht einzuräumen und die Verwendung von Marken- und Namensrechten zu diesem Zwecke zu erlauben.
(3) Der Auftraggeber ist zur Einhaltung seiner steuerrechtlichen Pflichten, insbesondere Aufbewahrungspflichten, gegenüber den Finanzbehörden allein verantwortlich und trägt Sorge dafür, dass die Finanzbehörden den erforderlichen Zugriff auf die Daten erhalten.
(4) Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer nicht mit der Einziehung von Forderungen beauftragen, die verjährt, unwirksam (bspw. wegen Sittenwidrigkeit) oder aus plausiblen Gründen bestritten sind.
VI. Haftung
Der Auftragnehmer haftet auf Schadensersatz nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, im Rahmen einer etwaigen Garantiezusage oder bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf), haftet der Auftragnehmer auch bei leicht fahrlässiger Verletzung, dann aber begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für Ansprüche auf Aufwendungsersatz nach § 284 BGB. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.
VII. Nutzungsrechte
(1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber für die Dauer dieses Vertrags das einfache und nicht ausschließliche Recht ein, die im Rahmen der Leistungserbringung zur Verfügung gestellten IT-Plattformen bestimmungsgemäß nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen zu nutzen. Der Auftraggeber ist berechtigt, auf die Software, die auf den IT-Plattformen des Auftragnehmers betrieben wird, zuzugreifen, um dort seine Daten zu verarbeiten. Der Auftraggeber darf die Abwicklungssoftware auf IT-Plattformen des Auftragnehmers nur für seine eigenen geschäftlichen Zwecke und nur durch eigenes Personal nutzen. Die Nutzung für Dritte ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, dem Auftraggeber den Quellcode der Software zu überlassen.
(2) Die Überlassung eines zur Nutzung von IT-Plattformen an den Auftraggeber überlassenen Nutzer-Accounts an Dritte oder die sonstige Einräumung von Nutzungsmöglichkeiten an Dritte bzw. die gemeinsame Nutzung eines Accounts (Account-Sharing) ist nicht erlaubt. Die Nutzung einer eigenmächtig abgeänderten oder veränderten Form der Software oder der IT-Plattform durch den Auftraggeber nicht erlaubt.
(3) Eine Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer zur außerordentlichen Kündigung.
VIII. Vertragsdauer
(1) Der Vertrag beginnt mit Vertragsschluss und läuft auf unbestimmte Zeit. Dem Auftraggeber steht das Recht zu, den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende zu kündigen. Der Auftraggeber kann ferner mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende eine Änderungskündigung dergestalt aussprechen, dass ab dem Folgemonat andere Leistungen aus der zum Zeitpunkt der Änderungskündigung geltenden Leistungsbeschreibung zu dem dann gültigem Preis vereinbart sein sollen, ohne dass es in diesem Fall einer weiteren Erklärung des Auftragnehmers bedarf.
(2) Der Auftragnehmer darf das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende kündigen.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Auftragnehmer insbesondere dann vor, wenn der Auftraggeber mit der Bezahlung der erfolgsunabhängigen Vergütung in Höhe von mindestens zwei Monaten in Verzug ist.
(4) Kündigungserklärungen, gleich welcher Natur, haben in Textform zu erfolgen.
IX. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
(1) Erfüllungsort für alle Leistungen in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers. Für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist Gerichtsstand nach Wahl des Auftragnehmers Stuttgart oder der Sitz des Auftraggebers. Für Klagen gegen den Auftragnehmer ist in diesen Fällen jedoch Stuttgart ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben in dieser Regelung unberührt.
(2) Die Beziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Sollten einzelne Regelungen unwirksam sein oder Regelungslücken vorliegen, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausführung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.