Forderungsmanagement

Neben dem Mahnwesen bietet die intelligente Forderungslösung von S/F/G die komplette Durchführung von vor- und nachgerichtlichem Inkasso – auch im Ausland.

Dabei profitierst Du von:

 

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Transparente Arbeitsweise für Dich und Deine Kunden
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25 Jahre Erfahrung im Forderungsmanagement
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Modernsten Technologien sowie Künstlicher Intelligenz (KI)
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Moderne Kommunikation
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Smarte Schnittstellen für reibungslose Abläufe

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Außergerichtliches Inkasso

Zahlt Dein Kunde auch auf die letzte Mahnung  nicht, dann geht die Forderung auf Deinen Wunsch automatisch in das Inkasso der S/F/G Forderungsmanagement GmbH über. Auf dem Inkassoschreiben sind nun Briefkopf, Kontaktdaten und die Bankverbindung der S/F/G abgebildet. Die Inkassomahnung beinhaltet den genauen Betreff, aus was die Forderung resultiert. Zudem sind alle Forderungsangaben nach dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken (GguG) angezeigt.

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Gerichtliches Inkasso

Über das gerichtliche Mahnverfahren machst Du Deine Forderung gerichtlich geltend. Dein Kunde bekommt den Mahnbescheid vom Mahngericht zugestellt. Bei Nichtzahlung und Erwirkung des Vollstreckungsbescheides wird die Verjährung dann auf 30 Jahre verlängert und Du kannst die Zwangsvollstreckung bei Deinem Kunden durchführen.

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Streitiges Verfahren

Sollte Dein Kunde im gerichtlichen Mahnverfahren Widerspruch oder Einspruch einlegen, wird zur Titulierung Deiner Forderung das streitige Verfahren eingeleitet. Dein Kunde muss nun vor Gericht seine Einwendungen vortragen. Nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens durch Ergehen eines Urteils oder Abschluss eines Vergleichs kann die Zwangsvollstreckung bei Ihrem Kunden durchgeführt werden.

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Zwangsvollstreckung

Nach erwirktem Titel kann direkt die Zwangsvollstreckung eingeleitet werden. Diese besteht aus einem Kombiauftrag an den Gerichtsvollzieher, welche die Abnahme der Vermögensauskunft beinhaltet. Der Gerichtsvollzieher lädt Deinen Kunden somit ein die Auskunft abzugeben. Ergibt sich bei der Abnahme der Auskunft, dass pfändbares Vermögen vorhanden ist, dann wird die Pfändung eingeleitet. Ist kein pfändbares Vermögen vorhanden, dann lassen wir Dir das Protokoll der Vermögensauskunft zukommen. Erscheint Dein Kunde bei dem Termin für die Abnahme der Vermögensauskunft nicht, dann erlässt der Gerichtsvollzieher einen Haftbefehl gegen Ihren Kunden.

Titelüberwachung

Neben regelmäßigen Bonitätsprüfungen und Wirtschaftsauskünfte führt das Überwachungsverfahren der S/F/G automatisierte Prüfvorgänge und Mahnläufe durch, welche bei positiven Signalen die Zwangsvollstreckung einleiten. Dabei entstehen für Sie keine Kosten. Bei erfolglosem Verfahren wird der Vorgang kostenfrei eingestellt. Bei erfolgreicher Abwicklung behält die S/F/G eine Faire Provision ein.

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Auslandsinkasso

Durch das anwaltliche Auslandsinkasso in Zusammenarbeit mit ortsansässigen Auslandspartnern bietet Dir Kleverbill eine individuelle und schnelle Bearbeitung Deiner Forderungen. Das über jahrzehntelange aufgebaute Netzwerk ermöglicht eine Weltweite Beitreibung Deiner offenen Forderungen. Du zahlst nur eine geringe Erfolgsprovision aber dafür hast Du Zugang zu unseren Partnern in über 200 Ländern.