Unter Umständen kann es sein, dass Du auf einer Rechnung sitzen bleibst, weil diese verjährt. Das geschieht allerdings nur, wenn Du nicht die gesetzlichen Fristen beachtest oder die richtigen Schritte gehst. Was musst Du bei der Verjährung von Rechnungen also beachten, damit Deine Geldforderung auch bedient wird?
Eins vorweg: Es muss schon viel schiefgehen, damit Dein Kunde darum herumkommt, Deine Rechnung zu bezahlen. Aber wenn er es richtig anstellt – und vor allem wenn Du nicht vorsichtig bist, kann es eben doch passieren. Damit Du aber nicht in die Fettnäpfchen treten musst, die beim Prozess der Verjährung von Rechnungen lauern, ordnen wir für Dich die Regelungen dazu.
Wann tritt die Verjährung von Rechnungen ein?
Es gibt eine Frist, die Du im Kopf behalten solltest, wenn es um die Verjährung von Rechnungen geht. Diese beträgt drei Jahre. Nach diesem Zeitraum können Deine ehemaligen Kunden vor Gericht geltend machen, dass ihre Rechnung verjährt ist.
Allerdings sind diese drei Jahre nicht gleich drei Jahre. Tatsächlich beginnt deren Zählung nämlich erst am Ende des Jahres, in dem Du die Rechnung gestellt hast. Konkret hieße das: Wenn Du im Oktober 2018 eine Rechnung stellst, beginnt die Verjährungsfrist erst am 01. Januar 2019. Dein Schuldner – denn Kunde möchtest Du ihn dann sicherlich nicht mehr nennen – kann sich also ab dem 31.12.2021 auf die Verjährung der Rechnung berufen.
Und Dein Schuldner hat eine weitere Hürde zu meistern, bevor er seine Rechnung nach diesen drei Jahren – plus den Rest des ersten Jahres – aufgrund von Verjährung nicht bezahlen muss. Diese besteht darin, dass er sich ausdrücklich auf die sogenannte Einrede der Verjährung der Rechnung berufen muss. Tut er dies nicht, gilt auch die Verjährung nicht. Er müsste also verurteilt werden, wenn er zum Beispiel im Rahmen eines Gerichtsprozesses nicht explizit auf die Einrede der Verjährung verweist, obwohl seine Geldforderung verjährt ist.
Aber auch wenn der Richter diese Verjährung nicht automatisch berücksichtigt, ist es doch unwahrscheinlich, dass Dein Schuldner nichts von diesem Detail weiß. Er würde es kaum auf einen solchen Prozess ankommen lassen, wenn er sich vorher nicht schlau gemacht hätte. Im Zweifelsfall kannst Du also davon ausgehen, dass Deine Rechnung nach diesen drei Jahren verjährt sein wird und Du darauf sitzen bleibst.
Was kannst Du gegen die Verjährung von Rechnungen tun?
Nun ist das Recht in weiten Teilen auf Deiner Seite. Du hast zahlreiche Mittel, um die Verjährung von Rechnungen zu verhindern. Und wenn Du grundlegende kaufmännische Prozesse beherrschst oder einen Anbieter nutzt, der Dein Forderungsmanagement für Dich übernimmt, wird Dir das auch nicht passieren.
Wenn Dein Schuldner innerhalb dieser drei Jahre nämlich eine Abschlagsleistung zahlt, seine Schuld anerkennt oder eine Sicherheit leistet, beginnt die Drei-Jahres-Frist von vorne. Viel wichtiger ist aber, dass Du selbst aktiv die Verjährung von Rechnungen verhindern kannst.
Und zwar reicht es aus, einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids zu stellen oder Klage zu erheben. Wenn Du dies innerhalb der drei Jahre tust, kommt Dein Schuldner aus seinen Schulden so leicht nicht mehr raus. Denn wenn das Mahngericht einen Vollstreckungsbescheid ausstellt oder sogar ein Urteil fällt, kommt eine neue Verjährungsfrist der Hauptforderung auf Deinen Schuldner zu. Diese beträgt 30 Jahre. Das gilt allerdings nicht selbstverständlich für Nebenforderungen wie zum Beispiel Zinsen oder Vollstreckungskosten.
Was bedeutet das also alles ganz konkret?
Du bist auf der sicheren Seite, wenn Du rechtzeitig eine Mahnung schickst, wenn Dein Schuldner Deine Rechnung nicht begleicht. Wenn Dir das zu viel Aufwand ist, weil Du ständig Rechnungen schickst und Du unmöglich alle davon im Auge behalten kannst, lohnt es sich, über Alternativen nachzudenken.
Mit KLEVERBILL zum Beispiel erledigt sich dieses Problem von ganz allein. Wir schicken Deine Rechnungen für Dich an Deine Kunden, schicken eine Zahlungsaufforderung und gegebenenfalls auch eine letzte Mahnung hinterher und begleiten Deinen Forderungsprozess im schlimmsten Fall bis vor Gericht.
Und, da kannst Du Dir sicher sein: Das wird keine drei Jahre dauern. Die Verjährung von Rechnungen wird also ein Ende haben, wenn Du Dich an einen seriösen und zuverlässigen Partner wie KLEVERBILL wendest.