Es gibt kaum etwas Lästigeres, als wenn ein Kunde Deine Leistung nicht rechtzeitig bezahlt. Nicht nur kann es sein, dass Deine Liquidität leidet. Auch ist es einfach lästig, Menschen, Unternehmen und Behörden wegen Geld hinterherzurennen. Zum Glück gibt es ein Mittel, mit dem Du Deinen Kunden Druck machen kannst: Die 40 Euro Mahnpauschale. Aber wann darfst Du diese einfordern?

Du machst meistens alles richtig. Du schickst Deine Angebote raus, Deine Rechnungen und kommunizierst offen und ehrlich über die Rechte und Pflichten Deiner Kunden. Umso ärgerlicher also, wenn diese nicht dieselbe Professionalität an den Tag legen, die es braucht, um vertrauensvoll miteinander Geschäfte machen zu können.

Wenn einer Deiner Kunden seine Rechnungen nicht bezahlt, solltest Du deswegen überlegen, mit härteren Bandagen in den Ring zu steigen. Die 40 Euro Mahnpauschale ist ein solches Mittel.

Was ist die 40 Euro Mahnpauschale?

Die EU hat mit ihrer Zahlungsverzugsrichtlinie ein mächtiges Mittel geschaffen. Unternehmer aller Art haben mit ihren Bestimmungen ein wichtiges Mittel an der Hand, mit dem sie dafür sorgen können, dass ihre Rechnungen pünktlich beglichen werden und so ein reibungsloser Geschäftsablauf sichergestellt wird.

Wie der Name schon sagt beträgt die 40 Euro Mahnpauschale 40 Euro. Diese darfst Du auf eine Rechnung aufschlagen, wenn Dein Kunde in Verzug geraten ist. Das heißt, dass eine Rechnung für Deinen Kunden plötzlich 40 Euro höher ist, als vorher. Hinzu kommen sogar Zinsen, die Du zusätzlich berechnen darfst.

Nun mag es für ein gigantisches Unternehmen kein besonders bedrohliches Szenario sein, 40 Euro mehr zu zahlen. Auch wenn eine Rechnung mehrere tausend Euro hoch ist, machT DIE 40 Euro Mahnpauschale keinen signifikanten Unterschied. Wenn Du aber mit Selbstständigen arbeitest – oder selbst einer bist – dann sind 40 Euro wertvoll.

Wann darfst Du die 40 Euro Mahnpauschale berechnen?

Wenn Dein Kunde mit einer Zahlung in Verzug gerät, darfst Du mahnen. Diese Mahnung darfst Du mit einer Mahnpauschale veredeln. Tatsächlich gibt es nur einen Fall, in dem Du die Pauschale nicht berechnen darfst.

Wenn Dein Kunde eine Privatperson ist, also ein Endverbraucher, darfst Du die Mahnpauschale nicht verlangen. Hier darfst Du zwar Zinsen fordern, diese sind aber niedriger, als wenn Du es mit einem Unternehmen oder dergleichen zu tun hättest.

Damit soll verhindert werden, dass Endverbrauchern unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen. Weil es sich nämlich um eine Pauschale handelt, wäre es ansonsten theoretisch möglich, den Betrag einer Rechnung von wenigen Euro mit einer Mahnung zu vervielfachen.

Wie ist das steuerlich?

Die 40 Euro Mahnpauschale ist als eine Art Schadensersatz konzipiert. Sie ist unabhängig von der Höhe Deiner Rechnung oder dem Aufwand, den Du beim Eintreiben Deines Geldes hast. Deswegen sind die 40 Euro auch nicht umsatzsteuerpflichtig.

Das bedeutet auch, dass dafür keine Vorsteuer abgezogen werden kann. Für Dich sind die 40 Euro also Reingewinn, für Deinen Schuldner bedeuten sie ausschließlich Verlust.

Solltest Du die 40 Euro Mahnpauschale immer verlangen?

Diese Frage ist nicht leicht zu beantworten. Jeder sollte eine individuelle Antwort haben. Du musst bedenken, dass 40 Euro viel Geld sein können. Und dass Rechnungen häufig nicht aus bösem Willen, sondern schlicht aus Schusseligkeit unbezahlt bleiben.

Überlege Dir also, welche Auswirkungen es auf Deine Geschäftsbeziehung haben kann, wenn Du die Mahnpauschale von Deinem Kunden verlangst – womöglich stößt Du ihn derart vor den Kopf, dass dies der letzte Auftrag war.

Dann wiederum kann es hin und wieder nicht schaden, mit der Faust auf den Tisch zu hauen. Schließlich geht es um Dein Geld, Deine Liquidität und damit Deine wirtschaftliche Zukunft. So ist es durchaus schon vorgekommen, dass Kunden begonnen, immer pünktlich zu zahlen, nachdem sie einmal die Mahnpauschale zahlen mussten. Das kannst Du auch solidarisch sehen: Du tust damit allen anderen Geschäftspartnern Deines Kunden einen Gefallen, deren Rechnungen er womöglich ebenso unzuverlässig bezahlt.

40 Euro Mahnpauschale automatisiert verlangen

Bei seriösen Anbietern von automatisiertem Forderungsmanagement kannst Du die 40 Euro Mahnpauschale ebenfalls verlangen. KLEVERBILL zum Beispiel bietet Dir die Möglichkeit, automatisch Rechnungen für Dich zu verschicken, Deinen Zahlungseingang zu überwachen und im Falle von Verzug Mahnungen an Deine Kunden zu versenden.

KLEVERBILL tritt dabei nie selbst in Erscheinung. Immer stehen Dein Name, Deine Modalitäten und Deine Formulierungen auf der Rechnung. So kannst Du auch angeben, dass Du sofort die 40 Euro Mahnpauschale verlangen willst, wenn Deine Kunden in Verzug geraten. Du musst Dich also praktisch um nichts mehr kümmern.

Und wenn Dein Kunde auch die Mahnungen ignoriert, bietet KLEVERBILL Dir sogar einen Inkasso-Service und begleitet Dich notfalls bis vor Gericht. Aber so weit kommt es in den seltensten Fällen. Auch dafür gibt es die 40 Euro Mahnpauschale.

Hast du weitere Fragen zu der 40 EUR Mahnpauschale? Kontaktiere uns und wir werden uns mit Dir in Kürze in Verbindung setzen.

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