Es ist eine gängige Praxis, die Vorsteuer abzuziehen. Sie ist eine der Selbstverständlichkeiten der Buchhaltung und wenige Steuererklärungen kommen ohne sie aus. Denn durch den Abzug der Vorsteuer können Unternehmen und Selbstständige jede Menge Geld sparen. Wichtig ist, zu wissen, was die Vorsteuer ist, wie man sie erkennt und wie man sie verrechnet. Aber wer ist vorsteuerabzugsberechtigt? Wir haben alle Antworten für Dich.
Buchhaltung macht Spaß. Schon für Wortungetüme wie „vorsteuerabzugsberechtigt“ muss man sie einfach lieben. Auch wenn das natürlich nicht alle so sehen. Schließlich muss man dabei rechnen und das Berechnete nachrechnen und Tabellen ausfüllen und Belege sammeln und viele Dinge mehr, für die man nicht unbedingt brennt, wenn man Unternehmer ist. Allerdings kann eine sinnvolle Buchhaltung auch Geld sparen. Zum Beispiel wenn man vorsteuerabzugsberechtigt ist und darauf achtet, seine Ansprüche auch geltend zu machen. Aber wer ist vorsteuerabzugsberechtigt und was ist das eigentlich?
Was ist die Vorsteuer?
Zuerst ganz grob: Die Vorsteuer ist die Steuer, die Du als Umsatzsteuer an andere Unternehmen zahlst und die Du von der Umsatzsteuer abziehst, die Du selbst ans Finanzamt abführst. Sprich: Die Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die Du am Ende vom Finanzamt zurückerstattet bekommst oder die mit der Umsatzsteuer verrechnet wird, wenn Du selbst Umsatzsteuer ausweist. Das ist noch reichlich kompliziert. Deswegen wollen wir Schritt für Schritt vorgehen.
Was ist die Umsatzsteuer?
Wenn Du etwas kaufst, musst Du darauf Steuern zahlen. Meistens sind das 19 Prozent Umsatz- oder Mehrwertsteuer. Im Prinzip ist beides das Gleiche, im geschäftlichen Bereich ist aber die Umsatzsteuer geläufiger.
Allerdings müssen auch Deine Kunden Steuern zahlen, wenn sie etwas von Dir kaufen. Auch das ist Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer, die Deine Kunden für Deine Dienstleistungen oder Produkte zahlen, musst Du ans Finanzamt abführen.
Wir wollen ein kurzes Beispiel geben:
Du besitzt einen Online-Shop für Smartphones. Ein Iphone X kostet bei Dir 750 Euro. Davon sind 19 Prozent Mehrwert- oder Umsatzsteuer. Also 142,50 Euro. Deine Rechnung weist also den Brutto-Preis aus: 607,50 Euro, die Steuer von 142,50 Euro und den Netto-Preis, den Dein Kunde zahlt: 750 Euro.
Wie verrechnest Du Umsatz- und Vorsteuer?
Für Deinen Onlineshop brauchst Du nicht viel. Aber einen Computer brauchst Du schon. Nun ist Dein Bildschirm kaputt, Du kaufst Dir einen neuen, der Dich 250 Euro netto kostet, für den Du also 47,50 Euro Steuern zahlst.
Das Modell ist sehr simpel, in der Realität ist die Rechnung natürlich viel komplexer, weil Du nicht ein Handy verkaufst, sondern Tausende und auch mehr Kosten hast als die 250 Euro. Trotzdem ist es so einfacher.
Du musst die 142,50 Euro eigentlich ans Finanzamt überweisen. Weil Du aber bereits Umsatzsteuer auf den Bildschirm bezahlt hast, kannst Du diesen Betrag von den Steuern abziehen, die Du bezahlen musst. Sprich: 142,50 minus 47,50 Euro. Am Ende musst Du also nur 95 Euro Steuern zahlen.
Solltest Du einmal kein einziges Handy verkauft haben, aber trotzdem einen Bildschirm gekauft haben, bekommst Du auch hier die bezahlten Steuern vom Finanzamt erstattet.
Wer ist vorsteuerabzugsberechtigt?
Im Prinzip ist jeder vorsteuerabzugsberechtigt, der ein Unternehmen hat. Auch Selbstständige können die Vorsteuer abziehen. Allerdings gibt es hier eine Ausnahme.
Unternehmer und Selbstständige zahlen also ihre Steuern zuerst wie jeder normale Verbraucher auch – sie bekommen sie aber vom Finanzamt erstattet.
Die Ausnahme stellen Kleinunternehmer dar. Sie sind nach §19 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Das bedeutet, dass sie wie reguläre Verbraucher behandelt – und besteuert – werden und ihren Kunden somit weder eine Umsatzsteuer berechnen müssen, noch die Vorsteuer zurückerstattet bekommen können.
Einmal im Jahr kommt die Umsatzsteuervoranmeldung
Wenn Du die Umsatzsteuer berechnest und gleichzeitig vorsteuerabzugsberechtigt bist, musst Du regelmäßig die Umsatzsteuervoranmeldung machen. Hier gibst Du an, wie viel Umsatzsteuer Du berechnet hast. Gleichzeitig gibst Du aber auch an, wie viel Umsatzsteuer Du selbst an andere Unternehmen bezahlt hast. Die Differenz ist schließlich der Betrag, den Du wirklich an Steuern bezahlen musst.
Wenn Du also vorsteuerabzugsberechtigt bist, solltest Du alle Belege von Dingen und Dienstleistungen aufheben. Denn am Ende können Unternehmen und Selbstständige hier eine Menge Geld sparen.